Die Reiserücktrittsversicherung

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt. Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.


Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Mietwagenversicherung

Mit dem Leihwagen unterwegs

Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.

Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.


Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haft­pflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.

In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haft­pflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.

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