Renteninformation frühzeitig prüfen

Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kann, gibt die schriftliche Renteninformation, die man als Beitragszahler regelmäßig per Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, wenn man älter als 26 Jahre ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Nicht immer sind dort alle Beitrags- und Anerkennungszeiten korrekt und vollständig erfasst.

Grundlage für die Rentenberechnung ist der persönliche Versicherungsverlauf, der auf den letzten Seiten der Renteninformation ausgewiesen ist. Hier sind alle Daten gelistet, die der Rentenkasse aus dem Leben des Versicherten bekannt sind und die Höhe seiner künftigen Rente beeinflussen. Nur was dort aufgeführt ist, wird auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Fehlen relevante Lebensdaten, fällt die gesetzliche Altersrente in der Regel zu niedrig aus. Zeiten der Erwerbstätigkeit teilt der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung automatisch mit. Über den Leistungsbezug während einer Arbeitslosigkeit informiert die Arbeitsagentur. Auch vom Wehr- und Zivildienst erfährt die Deutsche Rentenversicherung automatisch.

Anders ist das beispielsweise mit Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten oder mit Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden: Solche ganz oder teilweise anrechnungsfähigen Versicherungszeiten muss man dem Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen selbst mitteilen. Als Nachweise dienen beispielsweise Abschlusszeugnisse, Studienbücher, Erziehungs- und Kindergeldbescheinigungen oder Belege der Pflege­ver­si­che­rung des versorgten Verwandten. Experten empfehlen, den mit der Renteninformation verschickten Versicherungsverlauf sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Versicherungszeiten muss man dem Rententräger nachweisen – spätestens bei Eintritt des Rentenalters, besser aber frühzeitig, damit bei Renteneintritt alles geklärt ist und sofort der volle Rentenanspruch besteht. Kostenfreie Auskunft in allen Rentensachen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der Rentenhotline 0800 1000 480 70.