Die Reiserücktrittsversicherung

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt. Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.


Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Auslandsreise - Kranken­ver­si­che­rung

Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.


Auch Krankentransport nach Hause ist versichert

Die Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.

Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, außerdem die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Die Auslandreise-Kranken­ver­si­che­rung können Sie als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.

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