Die Reiserücktrittsversicherung

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt. Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.


Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Reisegepäckversicherung

Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.

Die Reisegeepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.


Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten

In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.

Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.

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