Der Versicherungsvertrag wird vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Bei einem Abschluss des Versicherungsvertrages nach Reisebeginn besteht Versicherungsschutz nur für die folgenden Reisen und nicht für die bereits begonnene Reise.
Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
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