Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt - z.B. durch Krankheit oder Unfall - in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das "Ob" und "Wie" Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahme ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.
Was viele Menschen dabei nicht wissen : Es besteht keine automatische Vertratungsmöglichkeit durch Familienangehörige! Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen nur dann andere für Sie durchführen, wenn eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Entlasten Sie Ihre Angehörigen für den Fall der Fälle mit Vorsorgedokumenten !